AW: Rechtslage beim Personen filmen?
Ich möchte es mal so ausdrücken: Ich arbeite beim Fernsehen als Redakteur; und würden wir vor bzw. nach jedem Interview noch extra auf die schriftliche Erlaubnis warten, dann wären unsere Berichte immer zwei oder drei Tage alt.
Wie gesagt: Wenn die Person das Interview gibt, gibt sie auch das Einverständnis. Das gilt für Umfragen genauso wie für halbstündige Politikinterviews. Anders als z.B. bei Zeitungsinterviews muss man beim Fernsehen das Interview (bzw. die Ausschnitte) auch nicht autorisieren/gegenlesen lassen, weil sie ja nicht wie in der Zeitung transskripiert und verändert werden, sondern so gesendet werden, wie die Person es nunmal gesagt hat. (Und wie gesagt: Wir reden hier über mündige Personen - also geistig gesund und älter als 16 Jahre)
Man stelle sich mal das Gegenteil vor: Wenn das wahr ist, was duftblume sagt, dann würde das bedeuten, dass jeder Dahergelaufene nach dem einverständlichen (!) Führen eines Interviews plötzlich gegen Dich klagen kann! Mach also auf der Straße eine Umfrage mit Veröffentlichungsabsicht, und nimm sechs Statements davon rein. Plötzlich sollen sechs Leute in der Lage sein, Dir die Veröffentlichung zu verbieten, obwohl sie beim Abgeben ihrer Meinung ihr Einverständnis gegeben hatten? Das glaube ich ehrlich gesagt nicht, und den Passus in der Rechtssprechung müsstest Du uns bitte mal raussuchen, duftblume.
Geldansprüche hat auf keinen Fall jemand. Dass man Dir per einstweiliger Verfügung eventuell die weitere Veröffentlichung untersagen kann, ist wie gesagt schon schwer vorstellbar. Aber selbst dann: Du nimmst es aus dem Netz, und gut ist. Geldansprüche kommen solange nicht auf Dich zu, wie Du mit den Bildern/Interviews nichts unlauteres machst.
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