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  #1 (permalink)  
Alt 16.08.2006, 09:24
Woldemor Woldemor ist offline
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Registriert seit: 08.04.2005
Beiträge: 122

Standard Rechtslage beim Personen filmen?


Hallo,

wie schaut es aus wenn man Leute interviewt und dieses im Internet veröffentlicht. Soll man am besten Schriftlich die Erlaubniss einholen bei den Personen?
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bye Woldemor

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  #2 (permalink)  
Alt 16.08.2006, 20:44
Reiner M Reiner M ist offline
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Standard AW: Rechtslage beim Personen filmen?


Ja.

Beste Grüße,
Reiner
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  #3 (permalink)  
Alt 20.08.2006, 00:32
Captain Captain ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 10.02.2005
Beiträge: 306

Standard AW: Rechtslage beim Personen filmen?


Nein. Wenn die Person älter als 16 Jahre ist, und Du beim Interviewen erkennbar eine Veröffentlichungsabsicht impliziert hast (z.B. durch Nennen einer Redaktion), kann sie frei entscheiden über ihr Recht am Bild. In dem Augenblick, in dem die Person Dir dann das Interview gibt, hat sie auch das Einverständnis zur Veröffentlichung gegeben.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.08.2006, 17:37
duftblume duftblume ist offline
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Registriert seit: 08.02.2006
Beiträge: 169

Standard AW: Rechtslage beim Personen filmen?


... fakt ist:

ohne schriftliche rechteabtretung kann dir jeder die veröffentlichung per einstweiliger verfügung untersagen, wann immer er will und kommt damit in den meisten fällen auch durch.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.08.2006, 22:38
Woldemor Woldemor ist offline
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Registriert seit: 08.04.2005
Beiträge: 122

Standard AW: Rechtslage beim Personen filmen?


Danke,

aber jetzt habe ich zwei Meinungen? Also am besten Unterschirft geben lassen und ich denke das machen die wenigsten.
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  #6 (permalink)  
Alt 22.08.2006, 22:42
Woldemor Woldemor ist offline
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Registriert seit: 08.04.2005
Beiträge: 122

Standard AW: Rechtslage beim Personen filmen?


Zitat:
Zitat von duftblume
... fakt ist:

ohne schriftliche rechteabtretung kann dir jeder die veröffentlichung per einstweiliger verfügung untersagen, wann immer er will und kommt damit in den meisten fällen auch durch.

das würde bedeuten das ich den Film nicht Online anbieten darf, könnten irgendwelche Geld ansprüche noch auf mich zu kommen?
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  #7 (permalink)  
Alt 22.08.2006, 23:14
Captain Captain ist offline
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Registriert seit: 10.02.2005
Beiträge: 306

Standard AW: Rechtslage beim Personen filmen?


Ich möchte es mal so ausdrücken: Ich arbeite beim Fernsehen als Redakteur; und würden wir vor bzw. nach jedem Interview noch extra auf die schriftliche Erlaubnis warten, dann wären unsere Berichte immer zwei oder drei Tage alt.

Wie gesagt: Wenn die Person das Interview gibt, gibt sie auch das Einverständnis. Das gilt für Umfragen genauso wie für halbstündige Politikinterviews. Anders als z.B. bei Zeitungsinterviews muss man beim Fernsehen das Interview (bzw. die Ausschnitte) auch nicht autorisieren/gegenlesen lassen, weil sie ja nicht wie in der Zeitung transskripiert und verändert werden, sondern so gesendet werden, wie die Person es nunmal gesagt hat. (Und wie gesagt: Wir reden hier über mündige Personen - also geistig gesund und älter als 16 Jahre)

Man stelle sich mal das Gegenteil vor: Wenn das wahr ist, was duftblume sagt, dann würde das bedeuten, dass jeder Dahergelaufene nach dem einverständlichen (!) Führen eines Interviews plötzlich gegen Dich klagen kann! Mach also auf der Straße eine Umfrage mit Veröffentlichungsabsicht, und nimm sechs Statements davon rein. Plötzlich sollen sechs Leute in der Lage sein, Dir die Veröffentlichung zu verbieten, obwohl sie beim Abgeben ihrer Meinung ihr Einverständnis gegeben hatten? Das glaube ich ehrlich gesagt nicht, und den Passus in der Rechtssprechung müsstest Du uns bitte mal raussuchen, duftblume.

Geldansprüche hat auf keinen Fall jemand. Dass man Dir per einstweiliger Verfügung eventuell die weitere Veröffentlichung untersagen kann, ist wie gesagt schon schwer vorstellbar. Aber selbst dann: Du nimmst es aus dem Netz, und gut ist. Geldansprüche kommen solange nicht auf Dich zu, wie Du mit den Bildern/Interviews nichts unlauteres machst.
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  #8 (permalink)  
Alt 22.08.2006, 23:43
Woldemor Woldemor ist offline
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Registriert seit: 08.04.2005
Beiträge: 122

Standard AW: Rechtslage beim Personen filmen?


Zitat:
Zitat von Captain
Ich möchte es mal so ausdrücken: Ich arbeite beim Fernsehen als Redakteur; und würden wir vor bzw. nach jedem Interview noch extra auf die schriftliche Erlaubnis warten, dann wären unsere Berichte immer zwei oder drei Tage alt.

Wie gesagt: Wenn die Person das Interview gibt, gibt sie auch das Einverständnis. Das gilt für Umfragen genauso wie für halbstündige Politikinterviews. Anders als z.B. bei Zeitungsinterviews muss man beim Fernsehen das Interview (bzw. die Ausschnitte) auch nicht autorisieren/gegenlesen lassen, weil sie ja nicht wie in der Zeitung transskripiert und verändert werden, sondern so gesendet werden, wie die Person es nunmal gesagt hat. (Und wie gesagt: Wir reden hier über mündige Personen - also geistig gesund und älter als 16 Jahre)

Man stelle sich mal das Gegenteil vor: Wenn das wahr ist, was duftblume sagt, dann würde das bedeuten, dass jeder Dahergelaufene nach dem einverständlichen (!) Führen eines Interviews plötzlich gegen Dich klagen kann! Mach also auf der Straße eine Umfrage mit Veröffentlichungsabsicht, und nimm sechs Statements davon rein. Plötzlich sollen sechs Leute in der Lage sein, Dir die Veröffentlichung zu verbieten, obwohl sie beim Abgeben ihrer Meinung ihr Einverständnis gegeben hatten? Das glaube ich ehrlich gesagt nicht, und den Passus in der Rechtssprechung müsstest Du uns bitte mal raussuchen, duftblume.

Geldansprüche hat auf keinen Fall jemand. Dass man Dir per einstweiliger Verfügung eventuell die weitere Veröffentlichung untersagen kann, ist wie gesagt schon schwer vorstellbar. Aber selbst dann: Du nimmst es aus dem Netz, und gut ist. Geldansprüche kommen solange nicht auf Dich zu, wie Du mit den Bildern/Interviews nichts unlauteres machst.

Dann sage ich mal danke, der Games Convention 2006 Bericht kann dann kommen.
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bye Woldemor

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Geändert von Woldemor (22.08.2006 um 23:45 Uhr).
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  #9 (permalink)  
Alt 23.08.2006, 11:15
duftblume duftblume ist offline
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Beiträge: 169

Standard AW: Rechtslage beim Personen filmen?


ich kann da nur aus efahrung berichten, und die gerade bei fernsehverwertungen. natürlich lässt sich niemand bei o-tönen in der fussgängerzone was unterschriben. habe aberhiereine ganze latte von fällen wo sich die gesammte produktion darübergeärgert hat, das man sowas nicht gemacht hat.

und wenn dir der weg der einstweiligen verfügung schwer vorstellbar erscheint, frag doch mal den anwalt deiner redaktion.

Geändert von duftblume (23.08.2006 um 14:44 Uhr).
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  #10 (permalink)  
Alt 24.08.2006, 21:44
Reiner M Reiner M ist offline
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Standard AW: Rechtslage beim Personen filmen?


Offensichtlich driften die Meinungen doch auseinander und das sicher mit recht: Es spielen nämlich mehr Faktoren eine Rolle als nur "geistig gesund, mündig und mindestens 16 Jahre" - auch dann, wenn man vorher Absicht und Verwendungszweck mündlich erklärt hat.
Ich habe es bei Interviews häufig mit Personen in ihrer Rolle als Mitarbeiter eines Unternehmens zu tun. Solche Interviews werden erst nach dem Schnitt vom Unternehmen freigegeben, je nach Größe reden hier gerne Vorstände, Rechtsabteilungen und Marketingleitungen zu Recht ein Wörtchen mit. Ich halte mich an die Spielregeln, weil ich gerne wieder Interviews drehen möchte.

Anders sähe aber wohl aus, wenn ich Disco-Besucher nach ihrem persönlichen Spaßfaktor auf der Fete quasi anonym befragen würde.

Beste Grüße,
Reiner
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