AW: Tantiemen für die Verwendung meines Filmaterials?
Hi,
das ist eine durchaus interessante Frage.
Beziehen sich die Verwertungsrechte nicht auf das Gesamtwerk am Stück? Wenn nun Teile aus dem Werk herausgeschnitten werden, um damit ein völlig neues, unabhängiges Werk zu schaffen, tangiert das doch das Urheberrecht, oder? Der Urheber muss gefragt werden (ist geschehen) und hat ein Recht auf Tantiemen, die mit dem Verwertungsrecht für das neue Werk gekoppelt sind, nicht mit dem alten, oder?
Beste Grüße,
Reiner
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